Organe

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Arbeitskreis und der Vorstand.

1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im Februar statt. Alle Mitglieder werden dazu schriftlich eingeladen. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung des Vereins mitzuwirken.
Dem HGV gehören zzt. 98 Mitglieder an. Die Mitgliedschaft kann erworben werden von Geschäftsleuten, Handwerkern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern mit dem Sitz ihres Geschäftes im Ort Lastrup oder in den angrenzenden Bauernschaften.


2. Der Arbeitskreis besteht aus 13 Mitgliedern. Die Mitglieder des Arbeitskreises werden in der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt. Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig einmal im Monat, und zwar an jedem 3. Dienstag. Er fasst eigenständig Beschlüsse und berät darüber, wie diese und die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse durchgeführt werden.

Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder des Arbeitskreises >>



3. Der Vorstand wird vom Arbeitskreis gewählt und besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Rechnungsführer. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Er kann keine eigenen Beschlüsse fassen, sondern hat dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Arbeitskreises ausgeführt werden.